Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.) Das Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden TE genannt) durchgeführt wird. Das Training kann das Training mit nur einer Person, individuell abgestimmt, oder auch die Durchführung von Kursen in der Gruppe sein.
Der Kunde schließt mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über die jeweils von ihm gebuchte Dienstleistung ab, die im Einzelnen auf meiner Website (www.fitmitvladi.de) oder einem von mir angefertigten und angebotenen Werbeprospekt ersichtlich ist oder persönlich besprochen wurde.
2.) Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie bei mir, Vladimir Djatschenko (im Folgenden Personal Trainer genannt) aufgeben.
§ 2 Vertragsgegenstand
1.) Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Vertrag über jeweils eine von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab.
2.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
3.) Zu buchen sind wahlweise Einzelstunden, ein Programm oder Stundenpakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit dem Personal Trainer individuell zusammengestellt werden. Der Vertrag kann dabei über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE) abgeschlossen und beliebig verlängert werden.
4.) Eine TE dauert 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der TE werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
§ 3 Form
1.) Der Dienstleistungsvertrag über das Personaltraining kann mündlich sowie schriftlich geschlossen werden.
§ 4 Leistungen
Ausschließlich folgende Leistungen werden durch den Personal Trainer angeboten:
§ 5 Terminierung / Zahlungsbedingungen
1.) Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart. Die Trainingstermine erfolgen somit nach Vereinbarung und sind verbindlich.
2.) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte TE in Rechnung gestellt.
Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen muss die daraus resultierende Terminabsage dem Personal Trainer durch den Kunden, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig.
Kann jedoch bei einem Krankheitsfall die Frist nicht eingehalten werden und der Termin muss vom Kunden kurzfristig abgesagt werden, so werden nur 50 % der Kosten für die TE in Rechnung gestellt.
3.) Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.
4.) Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet die TE am vereinbarten Ort statt. Der Kunde ist selbst für die entsprechende Kleidung verantwortlich.
§ 6 Gebühren
1.) Das Honorar pro TE ist im jeweiligen Vertrag geregelt bzw. ergibt sich aus der Rechnung. Der Gesamtwert des Trainings (Personal Training, Kurse ...) ist im Voraus in bar, per Überweisung oder per Lastschrift zu begleichen. Dies gilt auch für Gutscheine, Einzelstunden, 10er Karten und 20er Karten.
Der Kunde erhält vor Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (vor Beginn der ersten TE) eine Rechnung. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Anfahrtskosten sind im vereinbarten Preis nicht enthalten. Eine Anfahrtspauschale wird gesondert vereinbart.
2.) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten in Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen.
3.) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung bar zu entrichten, per Lastschrift zu begleichen oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Vladimir Djatschenko
Bank: Deutsche Kreditbank
Bankleitzahl: 120 300 00
Kontonummer: 100 641 2736
Solange der Rechnungsbetrag nicht beglichen ist, entfällt der Anspruch auf eine Trainingsbetreuung.
§ 7 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführende Fitnesscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztlicher Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Ergebnis mit dem Personaltrainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Der Kunde versichert, gemäß dem zuvor ausgefüllten Anamnesebogens trainingsgesund zu sein.
§ 8 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE (z.B. Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel) dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.
§ 9 Verschwiegenheit
1.) Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Vladimir Djatschenko Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Trainingsvereinbarung hinaus.
2.) Vladimir Djatschenko hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren und jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kunden, vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung der Trainingsvereinbarung hinaus.
§ 10 Sorgfaltspflicht
1.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue, unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (z.B. Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen) einzuweisen.
2.) Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
§ 11 Haftung
1.) Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaktes durchzuführenden Fitnesscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
2.) Alle im Verlauf des Anamnesegesprächs, des Fitnesschecks und des zugehörigen Auswertungsberichtes seitens des Personal Trainer gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
3.) Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
4.) Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.) Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
6.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunde oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den Personal Trainer ausgeschlossen.
7.) Der Personal Trainer haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
8.) Der Personal Trainer haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
9.) Der Personal Trainer ist von jeglicher Haftung bei einem Trainingsunfall befreit, es sei denn, seinem Verhalten ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen. Der Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Trainingsvereinbarung verfolgten Zwecks. Empfehlungen des Personal Trainers für seine Netzwerkpartner (Ärzte usw.) sind unverbindlich. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Personal Trainer versichert das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
10.) Der Personal Trainer haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 7 und 8 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
11.) Der Personal Trainer haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des Personal Trainer entstehen.
§ 12 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Eine Haftungsfreizeichnung des Personal Trainer gemäß § 11 Nr. 7 bis 10 gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personal Trainer und für den Fall, dass die Schadenursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Personal Trainer nach § 10 zurückzuführen ist. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
§ 13 Vertragsauflösung / Kündigung
1.) Die Trainingsvereinbarungen stellen grundsätzliche befristete Verträge dar. Die vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt. Der Personal Trainer ist berechtigt, die Trainingsvereinbarung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt. Eine Rückzahlung der Vergütung aus gesundheitlichen Gründen oder Umzug ist nicht möglich.
2.) Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§14 Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Stand: November 2012